Datenschutzerklärung

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die FMT Medizintechnik GmbH (nachfolgend FMT genannt) nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für FMT unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit FMT dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

 

II. Lieferung und Abnahme

Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne das Verschulden von FMT unmöglich ist. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. FMT wählt Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinn von §13 BGB ist. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

 

III. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen bleiben Eigentum von FMT bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Käufer bestehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer wird FMT im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil von FMT als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von FMT, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an FMT ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für FMT bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen um mehr als 20%, so ist FMT auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl FMTs verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind FMT unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

 

IV. Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, gegenüber FMT schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Gewährleistungsansprüche für Mängel, die FMT nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass seitens des Kunden (A) die Vorschriften der Bedienungsanleitung/Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurden, (B) das Produkt unsachgemäß verwendet, transportiert, gelagert oder durch Gewalteinwirkung beschädigt wurde, (C) bei dem Gebrauch des Produktes, Geräte, Geräteteile oder Zubehör verwendet wurden, die nicht von FMT geliefert wurden, das Produkt verändert wurde. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. FMT hat keine Gewähr zu leisten, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge ist FMT nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt FMT diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an FMT unfrei zurückzusenden.

 

V. Haftung

In allen Fällen, in denen FMT aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – also auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung FMTs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen FMTs beruhen. FMT haftet nicht für Schäden Dritter, die auf einer Anwendung der Produkte durch den Kunden ohne vorhergehende ärztliche Anordnung beruhen oder die aus einer Anwendung resultieren, die nicht durch medizinisch geschultes Fachpersonal vorgenommen und überwacht wurde. Soweit die Haftung FMTs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

VI. Preise und Versand

Die Preise sind in Euro festgesetzt. Sie gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Innerhalb Deutschlands werden pro Sendung Versandkosten wie folgt berechnet:
Bei einem Nettowarenwert
bis 50,– €: 4,50 €,
bis 100,– €: 3,70 €,
bei einem Warenwert über 100,– € ist die Sendung frachtfrei.
Bei Kompressionsgeräten: 9,20 €,
Behandlungsmanschetten: 7,50 €.
Bei einer Erhöhung der Versandgebühren behält sich FMT Anpassung vor. Teillieferungen erfolgen portofrei. Für Nachnahmesendungen wird eine Gebühr von 5,– € erhoben. Für vom Kunden beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet. Bei Stückbestellungen AD und AG (Kompressionsstrümpfe Serienfertigung) wird ein Mindermengenzuschlag von 25% berechnet.

 

VII. Zahlung

Innerhalb Deutschlands ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen mit 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto vergütet. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks und rediskontfähige Wechsel – soweit nicht abgelehnt – werden nur erfüllungshalber angenommen, die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zielüberschreitungen haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Eine Aufrechnung oder wie eine Aufrechnung wirkende Zurückbehaltung von Zahlungen seitens des Käufers ist nur wegen von FMT anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Käufers statthaft. Gleiches gilt für die nicht wie eine Aufrechnung wirkende Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer.

 

VIII. Umtausch / Rücksendungen

Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz
im Einzelfall und nur bei unbenutzter Ware in der Original-Verpackung. Nicht mehr aktuelle Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. FMT behält sich das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen und für Retouren, die nicht den Rückgabebedingungen entsprechen,
eine Bearbeitungsgebühr von 30% des Nettoauftragswertes zu erheben. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Maß- und Sonderausführungen, sowie Stückbestellungen bei AD und AG (Serienfertigung) sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

 

IX. Datenschutz

FMT verarbeitet und nutzt Kunden-Daten zur Abwicklung und Durchführung des Vertrages, zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung und
um den Kunden Informationen
über aktuelle Angebote und Preise zuzusenden.

 

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Bamberg. Gerichtsstand ist Bamberg, auch für Urkunden, Wechsel- und Scheckprozesse. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).